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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft 22 (Seite 1013-1060)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Insolvenzanfechtbarkeit einer Gesellschafterleistung, die durch Stehenlassen in Eigenkapitalersatz umqualifiziert wurde; kein Erfordernis, die Anfechtbarkeit des Eigenkapitalersatzeinwands schon innerhalb der Anfechtungsfrist geltend zu machen
- BGH: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alleinige Befugnis des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung von zur Sicherheit abgetretenen Forderungen; keine Leistung des Drittschuldners an den Sicherungszessionar mit befreiender Wirkung
- BGH: Kein Erlöschen einer sicherungshalber abgetretenen Forderung durch Konfusion, wenn der Drittschuldner durch Abtretung die mit dem Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters über das Vermögen des ursprünglichen Gläubigers belastete Forderung gegen sich
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1013-1060)
- 2009