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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft 22 (Seite 1013-1060)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Keine Einschränkung der aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten durch die Vorschrift des § 1050 BGB
- BGH: Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrages, demzufolge als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflich-teten in dem übernommenen Haus erb
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1013-1060)
- 2009