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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft 4 (Seite 145-192)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Frage, unter welcher Bezeichnung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden kann; zum Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen
- OLG Frankfurt a.M.: Freigabeverfahren zur Eintragung eines Squeeze out-Beschlusses
- OLG Frankfurt a.M.: Zulässigkeit eines Freigabeantrags nach § 246a AktG auch bei schon erfolgter Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 145-192)
- 2009