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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft 47 (Seite 2193-2240)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Zur Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Schuldner wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S. des § 765a ZPO darstellt
- Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
- Zur Pauschalvergütung für Mitglieder des Gläubigerausschusses in einem masselosen (Verbraucher-)Insolvenzverfahre
- Zur Befugnis aller Gläubiger, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 47 (Seite 2193-2240)
- 2009