WM 2010 Heft 23, 1077
OLG Stuttgart: Zur Frage, ob der Abtretung von Freistellungsansprüchen der Treuhandkommanditistin gegen die jeweiligen Treugeber, die sich bei einer Publikumsgesellschaft und einer mittelbaren Beteiligung von Fondsanlegern über Treuhandverträge an dieser Gesellschaft daraus ergeben, dass die Treugeber Ausschüttungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 Satz 1 HGB erhalten haben, an den Insolvenzverwalter § 399 BGB entgegensteht; zum Recht des Treugebers zur Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Treuhandkommanditistin; zur Verjährung des Zahlungsanspruchs des Insolvenzverwalters aus abgetretenem Recht sowie zum Eingreifen des § 172 Abs. 5 HGB zu Gunsten des jeweiligen Treugebers
Urteil vom 18.03.2010 - 14 U 50/09