WM 2010 Heft 23, 1082
BGH: Keine Beschwerde des Schuldners gegen die Weigerung des Insolvenzgerichts, nach Ablauf der Frist des § 287 Abs. 2 InsO einen Termin zur Entscheidung über den Restschuldbefreiungsantrag anzuberaumen
Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 196/09