- WM
- 2010
- Heft 29 (Seite 1337-1380)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Keine Beschwerde gegen einen die Nichtigkeit des Auftrags der Gläubigerversammlung zur Insolvenzanfechtung feststellenden Beschluss des Insolvenzgerichts
- Zur Verpflichtung des Schuldners, während der Wohlverhaltensperiode jeden Wechsel seiner Anschrift dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen
- Zur Bedeutung von Steuererstattungsansprüchen für die Beurteilung, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung ausreicht
- Zur Frage, ob bei Anfechtungen im Kontokorrent stichtagsbezogen nur auf den gesamten Anfechtungszeitraum des § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt werden kann, ob die Verrechnung einer Bank mit eingehenden Zahlungen im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
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- Heft 29 (Seite 1337-1380)
- 2010