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WM 2010 Heft 36, 1690
BGH: Keine grob fahrlässige Unkenntnis weiterer Pflichtverletzungen, wenn der Kapitalanleger die Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen
Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09