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WM 2010 Heft 37, 1769
BGH: Zur Pflicht des Klägers, der im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs die Klage zurückgenommen hat, auch die außergerichtlichen Kosten der auf der Beklagtenseite beigetretenen, am Vergleich nicht beteiligten streitgenössischen Nebenintervenienten zu tragen
Beschluss vom 14.06.2010 - II ZB 15/09