WM 2010 Heft 41, 1950
BGH: Kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Unternehmen, das für bestimmte Telekommunikationsdienstleistungen eine marktbeherrschende Stellung hat, anderen Unternehmen den Zugang zu dem von ihm beherrschten Markt nur unter den von der Regulierungsbehörde nach § 21 TKG festgesetzten Bedingungen gewähren will
Urteil vom 29.06.2010 - KZR 31/08