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WM 2010 Heft 47, 2225
BGH: Zur Höhe des Abfindungsanspruchs in Aktien, wenn das Umtauschverhältnis so festgelegt wird, dass nicht für eine natürliche Anzahl von Aktien der eingegliederten Gesellschaft genau eine Aktie der Hauptgesellschaft gewährt wird; kein Anspruch des Aktionärs auf Erwerb von Aktien nach einer Verbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren, wenn er zuvor eine Barabfindung erschlichen hat
Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 270/08