- WM
- 2010
- Heft 9 (Seite 337-436)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Pflicht der zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats zur Anerkennung der Entscheidungen des zuständigen Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und über die Durchführung und Beendigung dieses Insolvenzverfahr
- Zur Wirksamkeit des Zuschlags auch nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens von Amts wegen
- Verpflichtung des eine Teilzeitbeschäftigung ausübenden Schuldners, sich um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen
- Erneuter Restschuldbefreiungsantrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren, wenn der Schuldner im Erstverfahren auf den ihm im Anschluss an den Antrag des Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis nicht reagiert hat
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 337-436)
- 2010