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WM 2010 Heft 9, 426
BGH: Erneuter Restschuldbefreiungsantrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren, wenn der Schuldner im Erstverfahren auf den ihm im Anschluss an den Antrag des Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis nicht reagiert hat
Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 174/09