- WM
- 2010
- Heft 10 (Seite 437-484)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- Kein Verbot von Zahlungen von einem debitorischen Konto der GmbH an einzelne Gesellschaftsgläubiger nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F., wenn die Bank über keine diese deckenden Gesellschaftsicherheiten verfügt
- Keine verdeckte Sacheinlage bei Dienstleistungen, die der Bezieher neuer Aktien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung erbracht hat; kein Hin- und Herzahlen bei einer Leistung, die dem Wert der Vergütung entspricht
- Keine einstweilige Anordnung gegen Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 8 AktG, wenn das Bestellungsverfahren vor dem Inkrafttreten des FamFG eingeleitet worden ist
- Gesellschaftsrecht
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- 2010