WM 2010 Heft 14, 673
BGH: Zur Entkräftung der aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren folgenden Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars (Modifikation von BGHZ 162, 98 = WM 2005, 1337); zur Anfechtung einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Honorarvereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung, wenn der Verteidiger zuvor erklärt hat, das Mandat andernfalls niederzulegen; zur Darlegung des Leistungsaufwands bei Vereinbarung eines Stundenhonorars
Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09