WM 2010 Heft 15, 709
OLG Düsseldorf: Keine Rechte aus eigenen Aktien oder aus Aktien, aus denen Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 WpHG zugerechnet werden, für die Zeit, für welche die Meldepflichten nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt wurden; keine Sonderprüfung in der Konzernobergesellschaft von Vorgängen in Konzerntochtergesellschaften
Urteil vom 15.01.2010 - I-17 U 6/09