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WM 2010 Heft 17, 808
BGH: Zur rechtlichen Einordnung eines „Internet-System-Vertrags“, der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat; zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem „Internet-System-Vertrag“ eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet
Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 79/09