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WM 2010 Heft 2, 91
BGH: Zu den Pflichten des Notars bei der Beurkundung der Bestellung einer Buchgrundschuld und des Rangrücktritts einer bereits eingetragenen Briefgrundschuld ohne Vorlage des Briefes; zu den Voraussetzungen und dem gutgläubigen Erwerb eines derartigen Rangvorrechts
Beschluss vom 22.10.2009 - III ZR 250/08