Keine Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins; zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
WM 2010 Heft 20, 936
BGH: Keine Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins; zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Beschluss vom 08.02.2010 - II ZR 54/09