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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 15 (Seite 685-732)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Zum für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage maßgeblichen Zeitpunkt, wenn zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet ist
- Dreijährige Sperrfrist für erneuten Restschuldbefreiungsantrag auch, wenn das Erstverfahren wegen Versagung der Stundung mangels Masse nicht eröffnet worden ist
- Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat, für die – isoliert betrachtet – die Löschungsvoraussetzungen vorliegen
- Zur Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt, bevor sein Verhalten aufgedeckt worden ist, und den vorenthaltenen Betrag ratenweise nachzahlt
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 15 (Seite 685-732)
- 2010