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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 15 (Seite 685-732)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zum Einwand des auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommenen Gesamtschuldners, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können
- Zur Inhaltskontrolle von Klauseln über die Rückgabe gekaufter Ware in AGB, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden
- Kein Stellen von Vertragsbedingungen, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung des anderen Vertragsteils beruht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 15 (Seite 685-732)
- 2010