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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 2 (Seite 49-96)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zu den Pflichten des Notars bei der Beurkundung der Bestellung einer Buchgrundschuld und des Rangrücktritts einer bereits eingetragenen Briefgrundschuld ohne Vorlage des Briefes; zu den Voraussetzungen und dem gutgläubigen Erwerb eines derartigen Rangvorr
- Zur Frage, ob es sich bei dem Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen um ein Schenkungsversprechen handel
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 49-96)
- 2010