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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 35 (Seite 1625-1676)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kein Stimmverbot des zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufenen Gesellschafters bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung zu entziehen
- Heilung des Vertretungsmangels einer BGB-Gesellschaft im Prozess nur durch Eintritt aller Gesellschafter, denen die Geschäftsführungsbefugnis zusteht, und Genehmigung der bisherigen Prozessführung
- Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft auch bei Fehlen einer Abfindungsbilanz; zu den subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist des Verlustausgleichsanspruchs
- Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Fehlerhaftigkeit der Einladung zur Hauptversammlung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 35 (Seite 1625-1676)
- 2010