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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 35 (Seite 1625-1676)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Vereinbarkeit des Untreuetatbestandes des § 266 Abs. 1 StGB mit dem Bestimmtheitsgebot
- Bemessung der Berufungsbeschwer des Klägers bei der Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung nach dem Zeit- und Kostenaufwand bei Erfüllung des Gegenanspruchs; keine zusätzliche Beschwer durch den zusätzlich gestellten Antrag auf Feststellung des Annahmev
- Rechtsprechung
- Heft 35 (Seite 1625-1676)
- 2010