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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 50 (Seite 2337-2388)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zum Anspruch eines Vereinsmitglieds, im Falle eines berechtigten Interesses Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten
- Unzulässigkeit der Klage gegen eine GmbH, die keinen Geschäftsführer hat; zur Parteifähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH, wenn der Kläger behauptet, es sei noch Vermögen vorhanden
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2337-2388)
- 2010