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Zitiert in:
- WM
- 2010
- Heft 8 (Seite 337-384)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Zum Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art. 6 Nr. 1 LugÜ
- Zur Erstattungsfähigkeit der dem Gläubiger in Vorbereitung eines Drittschuldnerprozesses entstandenen notwendigen Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung; kein Erstattungsanspruch des Gläubigers gegen den Drittschuldner wegen unberechtigten Bestreitens
- Kein Schuldenabzugsverbot nach § 18 Abs. 3 KostO bei der Bestimmung des Geschäftswerts einer Übertragung von Kommanditanteilen
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 337-384)
- 2010