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WM 2011 Heft 29, 1363
OLG Karlsruhe: Zu den Rechtsfolgen einer Überweisung zu Gunsten eines früheren Kunden, die die Bank nicht mehr zu dessen bereits erloschenem Konto gutschreibt, sondern weisungswidrig auf einem allgemeinen Treuhand-Abwicklungskonto verbucht, ohne ihren früheren Kunden über den Zahlungseingang zu informieren (Abgrenzung zu BGHZ 170, 121 = WM 2007, 348)
Urteil vom 30.03.2011 - 17 U 56/09