Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2011 Heft 30, 1429
BGH: Zur Feststellung, dass der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat, mit Hilfe von Indiztatsachen, ohne Gegenüberstellung der beglichenen und der offenen Verbindlichkeiten
Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10