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WM 2011 Heft 41, 1956
BGH: Berufung des Verkäufers auf vereinbarten Haftungsausschluss auch dann unbeachtlich, wenn ein arglistig verschwiegener Sachmangel für den Willensentschluss des Käufers nicht ursächlich war
Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 171/10