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WM 2011 Heft 44, 2092
BGH: Verzicht auf den Anspruch auf Rückerstattung von darlehensweise an die Gesellschaft überlassenen Aktien im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Darlehensgewährung kein tauglicher Gegenstand einer Sacheinlage; zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von organschaftlichen Vertretern einer Gesellschaft, die selbst nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, und von Aufsichtsratsmitgliedern, die beruflich erworbene Spezialkenntnisse besitzen
Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 234/09