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WM 2011 Heft 44, 2106
BGH: Ausspruch der Restschuldbefreiung, sobald alle Gläubigeransprüche durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen sind und der Schuldner belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind
Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZB 219/10