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WM 2011 Heft 47, 2239
BGH: Zur Begrenzung der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer; zur Unwirksamkeit des Deckungsausschlusses für mittelbare Schäden in den von den Notarkammern abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträgen
Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09