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WM 2011 Heft 17, 796
BGH: Keine einen neuen Schadensersatzanspruch auslösende Pflichtwidrigkeit durch Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein klageabweisendes Urteil, wenn bereits die Klageerhebung pflichtwidrig war; keine Hemmung der Verjährung durch die Mitteilung über die Einschaltung der Haftpflichtversicherung, wenn der Anwalt zugleich darauf hinweist, er gebe zur Haftung keine Erklärung ab
Urteil vom 03.02.2011 - IX ZR 105/10