- WM
- 2011
- Heft 20 (Seite 913-960)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zum Vorrang der Regelungen der EG-Verordnung über Insolvenzverfahren gegenüber den Vorschriften des deutschen Internationalen Insolvenzrechts; Umschreibung des Vollstreckungstitels gegen den englischen Insolvenzverwalter als Voraussetzung der Zwangsv
- BGH: Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung als Vollstreckungstitel, aufgrund dessen der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzen kann
- BGH: Geltung des Vollstreckungsprivilegs bei Ansprüchen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen auch für Verzugszinsen sowie Prozesskosten und Kosten der Zwangsvollstreckung
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen der Schuldner unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbständigen Nebentätigkeit nachgeht
- BGH: Zur Verpflichtung des Treuhänders, der die Abtretungsanzeige des Schuldners gegenüber dessen Arbeitgeber nicht offenlegt, die vom Schuldner abzuführenden Beträge selbst zu berechnen und einzuziehen
- BGH: Kein Einwand des Insolvenzverwalters gegen die Zulässigkeit der vom Insolvenzgericht getroffenen Aufsichtsanordnung im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes
- BGH: Zur Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch Nichtabführung von Beträgen, die lediglich zur (teilweisen) Deckung der Verfahrenskosten ausreichen
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 913-960)
- 2011