-
Zitiert in:
- WM
- 2011
- Heft 22 (Seite 1009-1056)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Zum Nachweis der Vertretungsmacht nach § 71 Abs. 2 ZVG durch öffentliche Urkunden (hier: Bietvollmachten von Sparkassenvorständen)
- Kein Gerichtsstand des Haustürgeschäfts für eine Klage gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das wegen Verletzung von Pflichten bei der Kontrolle der Mittelverwendung bei der Beteiligung an einem Vermögensfonds in Anspruch genommen wird; zum Vorliegen
- Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ausländischen Broker aus unerlaubter Handlung; zur bedingt vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (Festhal
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1009-1056)
- 2011