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Zitiert in:
- WM
- 2011
- Heft 23 (Seite 1057-1104)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Abtretbarkeit der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
- Keine weitere Stundung der Verfahrenskosten nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Keine Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO in dem die Ablehnung eines Insolvenzrichters wegen Befangenheit betreffenden Verfahren
- Dreijährige Sperrfrist nach Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung
- Keine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft oder der darauf bezogenen Kenntnis des Gläubigers durch eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft
- Zur Unzulässigkeit eines Insolvenzantrags, mit dem der Zweck verfolgt wird, einen Konkurrenten auszuschalten
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 23 (Seite 1057-1104)
- 2011