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Zitiert in:
- WM
- 2011
- Heft 6 (Seite 245-292)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zu dem Anspruch des Wohnungseigentümers auf Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels
- Zu dem nur eingeschränkt überprüfbaren Gestaltungsermessen der Wohnungseigentümer bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG
- Keine Befugnis der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen
- Zur Frage, welches Recht auf einen Schuldbeitritt mit Verbindung zu einem ausländischen Staat anzuwenden ist
- Zur Frage, ob der Samstag bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist
- Zur Frage, ob der Samstag bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 245-292)
- 2011