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WM 2012 Heft 28, 1337
BGH: Beweislast des Anlageberaters, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, auch dann, wenn sich der Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte (Aufgabe von BGHZ 124, 151, 161 = WM 1994, 149); zum Umfang der Beweiserhebungspflicht in solchen Fällen
Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10