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WM 2012 Heft 29, 1399
BGH: Kein Rückstand des Schuldners mit der Erfüllung des Insolvenzplans und kein Wiederaufleben der Forderung, wenn die nicht erfüllte Forderung nicht zur Tabelle festgestellt worden ist und keine Entscheidung des Insolvenzgerichts über deren vorläufige Berücksichtigung vorliegt
Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 206/11