- WM
- 2012
- Heft 29 (Seite 1365-1408)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Zur Frage, ob eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs eines Grundstücks nach Erlöschen dieses Anspruchs mit einem weiteren Rückübereignungsanspruch „aufgeladen“ werden kann; zur Berücksichtigung einer solchen Vormerkung im geringsten G
- Kein Rückstand des Schuldners mit der Erfüllung des Insolvenzplans und kein Wiederaufleben der Forderung, wenn die nicht erfüllte Forderung nicht zur Tabelle festgestellt worden ist und keine Entscheidung des Insolvenzgerichts über deren vorläufige Berück
- Rechtshandlung des Schuldners durch Übergabe eines Schecks an einen vollstreckungsbereiten Vollziehungsbeamten auch dann, wenn der Vollziehungsbeamte ohne die Ausstellung des Schecks erfolgreich in das sonstige Vermögen des Schuldners vollstreckt hätte
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
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- Heft 29 (Seite 1365-1408)
- 2012