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WM 2012 Heft 33, 1572
BGH: Unwirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger die ordentliche Kündigung erst nach 31 Jahren gestattet; keine Zulassung einer privatschriftlichen Urkunde im Urkundenprozess, wenn diese die dort ausgeschlossene Zeugenvernehmung ersetzen soll
Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 205/10