WM 2012 Heft 35, 1673
BGH: Zur Unwirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen verrechnet werden; zur Unwirksamkeit von Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert und dem so genannten Stornoabzug differenzieren; zur Unwirksamkeit einer Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 ? nicht erstattet werden
Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10