- WM
- 2012
- Heft 46 (Seite 2173-2216)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zu den Voraussetzungen und zur Berechnung eines Mehrvergütungsanspruchs wegen Vergabeverzögerung und Verschiebung der Ausführungsfristen
- Zur Frage, wann ein Bauunternehmer einen Gründungsmangel arglistig verschweigt
- Zur Frage, ob der Auftraggeber die Reparatur solcher Leistungen zusätzlich bezahlen muss, die der Auftragnehmer bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind
- Zur Berechtigung des Auftragnehmers, Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung zu fordern, auch wenn eine Einigung über die Vergütung noch aussteht
- Kein Rücktrittsrecht des Gläubigers gemäß § 323 Abs. 1 BGB vor Fälligkeit der Leistung; keine Nachfristsetzung vor Fälligkeit; zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung; kein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 4 BGB nach Fälligkeit
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2173-2216)
- 2012