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WM 2012 Heft 8, 368
BGH: Zur richtlinienkonformen Auslegung des § 651k Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB dahin, dass der Reisende auch für den Fall abzusichern ist, dass der Reiseveranstalter, der von einem vorbehaltenen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und die Reise abgesagt hat, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens den gezahlten Reisepreis nicht erstattet
Urteil vom 02.11.2011 - X ZR 43/11