WM 2012 Heft 1, 39
BGH: Differenzhaftungsanspruch, soweit der Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), aber nicht das Aufgeld (§ 9 Abs. 2 AktG) deckt; zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Vergleichs über den Differenzhaftungsanspruch sowie einer Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 Abs. 1 AktG fallende Ansprüche
Urteil vom 06.12.2011 - II ZR 149/10