- WM
- 2012
- Heft 9 (Seite 381-428)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- Wirksamkeit der Einziehung des Geschäftsanteils mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter; zur anteiligen Haftung der Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung au
- Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Aktionär verpflichtet ist, die aus seiner Sicht nicht ordnungsgemäße Beantwortung von Fragen in der Hauptversammlung zu rügen, so dass das Unterlassen einer solchen Rüge die spätere Geltendmachung der Auskunfts
- Gesellschaftsrecht
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