Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2012 Heft 9, 414
BGH: Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person, wenn sowohl diese als auch ihr Organ zur Unterlassung verpflichtet sind und das Organ dem Verbot zuwiderhandelt
Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 43/11