- WM
- 2012
- Heft 12 (Seite 529-576)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdateien teilweise verfassungswidrig
- Erstreckung der bußgeldrechtlichen Haftung auf den Gesamtrechtsnachfolger der Person, für die der Täter gehandelt hat, nur möglich, wenn zwischen der früheren und der neuen Vermögensverbindung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu Identität beste
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