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WM 2012 Heft 17, 811
BGH: § 74b ZVG auch anwendbar, wenn das Grundstück mit mehreren gleichrangigen Grundschulden belastet ist und einer dieser Gläubiger Meistbietender bleibt; zur Errechnung der Höhe seines nach dieser Bestimmung maßgeblichen Ausfallbetrages
Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 159/11