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  • WM
    • 2012
      • Heft 19 (Seite 869-916)
        • Rechtsprechung
          • Gesellschaftsrecht
            • Zum Ausschluss einer Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin einer GbR von der Beschlussfassung über die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren nicht an der Geschäftsführung beteiligten Kommanditisten; zur
WM 2012 Heft 19, 895
BGH: Zum Ausschluss einer Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin einer GbR von der Beschlussfassung über die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren nicht an der Geschäftsführung beteiligten Kommanditisten; zur Frage, wann ein Gesellschafter(-Geschäftsführer) einer GbR einem Stimmverbot unterliegt, wenn Beschlussgegenstand ein pflichtwidriges Unterlassen eines Mitgeschäftsführers ist; zum Ausschluss des Gesellschafters einer GbR von der Abstimmung über einen Beschlussgegenstand, der die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu einer GmbH betrifft
Urteil vom 07.02.2012 - II ZR 230/09